App Premium Nutzungsbedingungen

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

(1) Diese besonderen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Premium-Bedingungen“) gelten für die kostenpflichtigen Zusatzfunktionen „Solakon Premium“ innerhalb der Solakon-App, angeboten von der

Solakon GmbH
Im Wacholder 6
74523 Schwäbisch Hall
Deutschland
Telefon: +49 791 202 387 16
E-Mail: info@solakon.de
Geschäftsführer: Marc Scheurer, Julian Böer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 786724
USt-IdNr.: DE355938302

(nachfolgend „Solakon“).

(2) Ergänzend gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Solakon-App. Bei Widersprüchen gehen diese Premium-Bedingungen für die Premium-Funktionen vor.

(3) Premium richtet sich an Verbraucher und Unternehmer, die eine Solakon-App auf einem eigenen Mobilgerät nutzen und über ein Solakon-Nutzerkonto verfügen. Für die Nutzung ist die Volljährigkeit erforderlich.

(4) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Solakon ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Premium schaltet in der Solakon-App zusätzliche Funktionen frei. Zum Zeitpunkt dieser Fassung umfasst Premium:

  • a) Automationen: regelbasierte, serverseitig ausgeführte Steuerung eines Solakon ONE (All-in-One-Speicher) anhand von Auslösern wie Ladezustand, Uhrzeit oder Leistung. Als Aktion kann statt einer Geräteeinstellung auch eine Push-Benachrichtigung an die Geräte des Nutzers oder ein signierter HTTP-Aufruf an eine vom Nutzer angegebene Adresse („Webhook“) ausgelöst werden; für Webhooks gilt § 9 Absatz 7. Automationen stehen ausschließlich für den Solakon ONE zur Verfügung; für Wechselrichter, Messgeräte oder Speicher anderer Bauart können keine Automationen angelegt oder ausgeführt werden.
  • b) Lokaler Gerätezugriff: Konfiguration ausgewählter Einstellungen eines Solakon ONE direkt über eine lokale Bluetooth-Verbindung einschließlich Energieplänen, unabhängig von der Hersteller-Cloud. Wie die Automationen ist auch der lokale Gerätezugriff ausschließlich für den Solakon ONE verfügbar; andere Geräte können darüber nicht angesprochen werden.
  • c) Widgets: Anzeige aktueller Anlagendaten auf dem Home- und Sperrbildschirm des Mobilgeräts.
  • d) Datenexport: Ausgabe historischer Anlagendaten als PDF- oder CSV-Datei.
  • e) API-Tokens und API-Zugriff: persönliche Zugangstokens für den programmatischen Abruf eigener Anlagendaten.
  • f) Alternative App-Icons: Auswahl zwischen dem Standard-Icon der Solakon-App und derzeit fünf zusätzlichen Icons, mit denen die App auf dem Startbildschirm des Mobilgeräts erscheint. Die Auswahl wird ausschließlich lokal auf dem Mobilgerät gespeichert. Die Funktion setzt die installierte App auf einem unterstützten Betriebssystem voraus; im Browser steht sie nicht zur Verfügung. Anzahl und Gestaltung der zusätzlichen Icons können sich nach Maßgabe von § 7 Absatz 2 ändern.

Die vorstehende Aufzählung ist abschließend. Nicht Bestandteil des Abonnements ist insbesondere ein bevorrechtigter oder beschleunigter Support („Priority Support“); Supportanfragen von Nutzern mit und ohne Premium-Abonnement werden gleichrangig bearbeitet.

(2) Der maßgebliche Funktionsumfang ergibt sich aus der Funktionsbeschreibung, die im Kaufzeitpunkt in der App und im jeweiligen App-Store angezeigt wird.

(3) Voraussetzung für die Nutzung sind ein kompatibles Endgerät mit einer unterstützten Betriebssystemversion, eine funktionsfähige Internetverbindung, ein Solakon-Nutzerkonto sowie ein unterstütztes, betriebsbereites Endgerät (Wechselrichter, Speicher oder Messgerät) einschließlich der dafür erforderlichen Hersteller- oder Cloud-Zugänge. Für Automationen ist zusätzlich ein im Nutzerkonto registrierter Solakon ONE erforderlich; der lokale Gerätezugriff setzt einen Solakon ONE in Bluetooth-Reichweite des Mobilgeräts voraus. Diese Voraussetzungen schuldet der Nutzer; sie sind nicht Leistungsbestandteil von Premium.

(4) Für einzelne Funktionen gelten technische Nutzungsgrenzen, insbesondere höchstens 20 gleichzeitig gespeicherte Automationen, höchstens 5 gleichzeitig aktive API-Tokens sowie eine Begrenzung der Abrufhäufigkeit über die API. Die jeweils geltenden Grenzen werden in der App ausgewiesen. Solakon darf Grenzen anpassen, soweit dies zur Sicherstellung eines stabilen Betriebs erforderlich ist und den Kernnutzen des Abonnements nicht beeinträchtigt.

(5) Nicht Gegenstand von Premium sind: Lieferung, Montage, Wartung oder Instandsetzung von Hardware, Ansprüche aus Herstellergarantien, energiewirtschaftliche oder steuerliche Beratung sowie die Verfügbarkeit von Schnittstellen und Diensten Dritter (§ 8).

§ 3 Vertragsschluss, Abwicklung über die App-Stores

(1) Premium wird ausschließlich als In-App-Kauf über den Apple App Store bzw. Google Play angeboten. Ein Direktverkauf über die Website oder eine andere Zahlungsart findet nicht statt.

(2) Der entgeltliche Erwerb des Abonnements erfolgt nach Auswahl eines Tarifs durch Bestätigung des Kaufs im jeweiligen App-Store. Vertragspartner für den Kauf, die Zahlungsabwicklung, die Rechnungstellung und die Abführung der Umsatzsteuer ist der jeweilige Store-Betreiber (Apple Distribution International Ltd. bzw. Google). Für dieses Vertragsverhältnis gelten dessen Bedingungen.

(3) Solakon erbringt die freigeschalteten Leistungen gegenüber dem Nutzer nach Maßgabe dieser Premium-Bedingungen. Solakon hat keinen Zugriff auf die Zahlungsdaten des Nutzers und kann Zahlungen, Abo-Verlängerungen oder Kündigungen im Store-Konto nicht einsehen oder auslösen.

(4) Das Abonnement wird dem Nutzerkonto zugeordnet, mit dem der Nutzer zum Kaufzeitpunkt in der App angemeldet ist. Bei einem Wechsel des Endgeräts oder einer Neuinstallation kann der Nutzer sein Abonnement über die Funktion „Käufe wiederherstellen“ erneut zuordnen. Ein über den Apple App Store erworbenes Abonnement kann nicht auf Google Play übertragen werden und umgekehrt.

§ 4 Preise, Zahlung, Preisänderungen

(1) Es gelten die Preise, die im Kaufzeitpunkt in der App bzw. im App-Store angezeigt werden. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode über das im Store-Konto hinterlegte Zahlungsmittel.

(3) Preisänderungen für laufende Abonnements richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Store-Betreibers. Eine Preiserhöhung wird dem Nutzer vor Wirksamwerden angekündigt; sie wird nur wirksam, wenn der Nutzer zustimmt oder das Abonnement nach den Regeln des Store-Betreibers nicht bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigt. Das Kündigungsrecht nach § 5 bleibt unberührt.

(4) Wird eine Zahlung vom Store-Betreiber nicht eingezogen, kann der Zugang zu den Premium-Funktionen nach Ablauf einer etwaigen Kulanzfrist des Store-Betreibers („Grace Period“) entfallen.

§ 5 Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigung

(1) Das Abonnement wird je nach gewähltem Tarif mit einer Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr abgeschlossen.

(2) Das Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, wenn es nicht spätestens 24 Stunden vor Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird.

(3) Die Kündigung erfolgt durch den Nutzer selbst in der Abonnementverwaltung des jeweiligen Store-Kontos (Apple: Einstellungen > Apple-Account > Abonnements; Google Play: Play Store > Abonnements). Eine Kündigung gegenüber Solakon ist nicht möglich; Solakon kann Abonnements technisch nicht beenden. Solakon unterstützt den Nutzer auf Anfrage mit einer Anleitung.

(4) Nach einer Kündigung bleiben die Premium-Funktionen bis zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode nutzbar. Eine anteilige Rückerstattung für den nicht genutzten Teil einer Abrechnungsperiode erfolgt nicht, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.

(5) Ein Wechsel zwischen Tarifen (z. B. monatlich zu jährlich) ist in der App möglich. Zeitpunkt des Wirksamwerdens und etwaige Verrechnung richten sich nach den Regeln des jeweiligen Store-Betreibers.

(6) Solakon kann das Abonnement mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen sowie aus wichtigem Grund fristlos, insbesondere bei erheblichem Missbrauch nach § 10. Im Fall einer Kündigung durch Solakon ohne Verschulden des Nutzers wird das bereits gezahlte Entgelt für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet; die Erstattung erfolgt in diesem Fall über den jeweiligen Store-Betreiber oder, soweit dies nicht möglich ist, unmittelbar durch Solakon.

§ 6 Widerrufsrecht, Erstattungen

(1) Der Kaufvertrag über das Abonnement wird mit dem jeweiligen Store-Betreiber geschlossen. Ein etwaiges Widerrufsrecht sowie Anträge auf Erstattung sind daher gegenüber dem Store-Betreiber geltend zu machen; es gelten dessen Bedingungen und Verfahren.

(2) Solakon kann Zahlungen weder einziehen noch erstatten. Anfragen zu Erstattungen leitet Solakon nicht an den Store-Betreiber weiter, unterstützt den Nutzer aber mit Hinweisen zum richtigen Verfahren.

(3) Gesetzliche Mängelrechte gegenüber Solakon nach § 11 bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Aktualisierungen, Änderungen des Leistungsumfangs

(1) Solakon stellt für die Dauer des Abonnements Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit der Premium-Funktionen zu erhalten, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen (§§ 327e, 327f BGB). Der Nutzer ist verpflichtet, bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb angemessener Zeit zu installieren. Installiert der Nutzer eine Aktualisierung nicht, haftet Solakon nicht für Mängel, die allein hierauf zurückzuführen sind, sofern der Nutzer über die Aktualisierung und die Folgen ihrer Nichtinstallation informiert wurde.

(2) Solakon darf die Premium-Funktionen über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn ein triftiger Grund vorliegt, dem Nutzer hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und er über die Änderung klar und verständlich informiert wird. Triftige Gründe sind insbesondere die Anpassung an geänderte Schnittstellen, Firmware oder Cloud-Dienste der Gerätehersteller, technische oder sicherheitsbezogene Notwendigkeiten sowie Änderungen der Rechtslage oder der Store-Vorgaben.

(3) Beeinträchtigt eine Änderung nach Absatz 2 die Zugänglichkeit oder Nutzbarkeit der Premium-Funktionen mehr als nur geringfügig, wird Solakon den Nutzer mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden informieren. Der Nutzer kann das Abonnement in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information oder ab dem Zeitpunkt der Änderung außerordentlich beenden, sofern die Beeinträchtigung nicht unerheblich ist (§ 327r BGB); die Beendigung erfolgt über die Abonnementverwaltung des Store-Kontos, die Erstattung des anteiligen Entgelts richtet sich nach § 5 Absatz 6 Satz 2.

(4) Der Wegfall einzelner Funktionen, die nur untergeordnete Bedeutung haben, oder die Ersetzung durch eine gleichwertige Funktion berührt die Vertragsmäßigkeit nicht.

§ 8 Verfügbarkeit, Abhängigkeit von Diensten Dritter

(1) Solakon schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit und gibt insbesondere keine Verfügbarkeitszusage im Sinne eines Service Level Agreements ab. Solakon bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb.

(2) Die Premium-Funktionen setzen den Betrieb von Diensten Dritter voraus, insbesondere der Cloud- und Schnittstellendienste der jeweiligen Gerätehersteller, der Mobilfunk- und Internetverbindung des Nutzers, der Push-Dienste von Apple und Google sowie der Firmware der angebundenen Geräte. Störungen, Änderungen, Abschaltungen oder Zugangsbeschränkungen bei diesen Dritten liegen außerhalb des Einflussbereichs von Solakon und stellen keinen Mangel dar, soweit Solakon sie nicht zu vertreten hat.

(3) Solakon darf den Betrieb für Wartungsarbeiten vorübergehend einschränken. Planbare Wartungen werden, soweit möglich, in Zeiten geringer Nutzung gelegt und angekündigt.

(4) Solakon darf einzelne Funktionen kurzfristig deaktivieren, wenn dies zur Abwehr einer akuten Störung, eines Sicherheitsrisikos oder einer Gefahr für Geräte, Netze oder Personen erforderlich ist. Dauert eine solche Einschränkung für Premium-Funktionen länger als ununterbrochen sieben Tage, kann der Nutzer die Erstattung des anteiligen Entgelts für den Ausfallzeitraum verlangen; die Rechte nach § 11 bleiben unberührt.

(5) Historische Anlagendaten werden nur für den in der Datenschutzerklärung angegebenen Zeitraum vorgehalten. Premium beinhaltet keine Zusage einer dauerhaften Datenarchivierung; der Nutzer kann seine Daten über den Datenexport sichern.

§ 9 Gerätesteuerung, Sicherheit, Verantwortung des Betreibers

(1) Premium-Funktionen wie Automationen, Energiepläne und der lokale Gerätezugriff schreiben Einstellungen in den angebundenen Solakon ONE (z. B. Lade- und Entladeleistungen, Ladezustandsgrenzen, Zeitfenster, Betriebsmodi). Der Nutzer erteilt diese Steuerbefehle eigenverantwortlich.

(2) Der Nutzer bleibt Betreiber seiner Anlage. Er ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Werte innerhalb der Vorgaben des Geräteherstellers, der Installationsanleitung, der geltenden technischen Anschlussbedingungen und der Vorgaben seines Netzbetreibers liegen. Solakon prüft die Zulässigkeit einzelner Werte für die konkrete Anlage nicht.

(3) Die Premium-Funktionen sind keine Sicherheits-, Not-, Alarm- oder Netzschutzeinrichtung. Sie dürfen nicht eingesetzt werden, um Personen, Tiere, Gebäude, medizinische Geräte oder sonstige sicherheitsrelevante Verbraucher abzusichern, und nicht als einzige Maßnahme zur Sicherstellung einer Notstrom- oder Ersatzstromversorgung. Sicherheitsrelevante Funktionen müssen ausschließlich durch die dafür vorgesehenen Einrichtungen der Anlage sichergestellt werden.

(4) Steuerbefehle können verzögert, unvollständig oder nicht ausgeführt werden, insbesondere bei Ausfall der Internetverbindung, der Hersteller-Cloud, der lokalen Verbindung oder bei Firmware-seitiger Ablehnung eines Befehls. Der Nutzer hat das Ergebnis sicherheitsrelevanter Einstellungen selbst zu überprüfen.

(5) Einstellungen, die über Premium-Funktionen am Gerät vorgenommen wurden, bleiben nach Beendigung des Abonnements unverändert wirksam, bis der Nutzer oder ein Dritter sie ändert (§ 12 Absatz 2).

(6) Herstellergarantien, Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Installateur sowie Zertifizierungen der Anlage können durch veränderte Geräteeinstellungen berührt werden. Der Nutzer prüft dies vor Nutzung der Steuerfunktionen eigenverantwortlich.

(7) Legt der Nutzer eine Automation mit der Aktion „Webhook“ an, übermittelt Solakon bei jedem Wechsel des Auslösezustands einen signierten HTTP-Aufruf an die vom Nutzer angegebene Adresse. Übermittelt werden Kennung und Name der Automation, die Gerätekennung, die Art des Zustandswechsels und der Zeitpunkt. Der Nutzer wählt die Zieladresse eigenverantwortlich und stellt sicher, dass er zur Übermittlung an das dortige System berechtigt ist; für die Verarbeitung der Daten beim Empfänger ist der Nutzer verantwortlich. Eine erfolgreiche Zustellung wird nicht geschuldet; fehlgeschlagene Aufrufe werden begrenzt wiederholt. Solakon darf Aufrufe an Adressen unterbinden, die technisch nicht öffentlich erreichbar sind oder deren Aufruf ein Sicherheitsrisiko begründet.

§ 10 Pflichten des Nutzers, zulässige Nutzung

(1) Der Nutzer darf Premium ausschließlich für eigene Anlagen bzw. für Anlagen nutzen, für die er zur Steuerung berechtigt ist.

(2) Das Nutzerkonto ist persönlich. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder die gemeinsame Nutzung eines Abonnements durch mehrere Personen außerhalb des eigenen Haushalts ist nicht zulässig. Die Freigabe von Anlagen an weitere Personen über die dafür in der App vorgesehenen Funktionen bleibt zulässig.

(3) API-Tokens sind vertraulich zu behandeln, geben Zugriff auf die Anlagendaten des Nutzers und sind bei Verdacht auf Kenntnisnahme durch Dritte unverzüglich in der App zu widerrufen. Der Nutzer haftet für die Nutzung seiner Tokens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(4) Unzulässig sind insbesondere: automatisierte Abrufe in einem Umfang, der den Betrieb beeinträchtigt, das Umgehen technischer Nutzungsgrenzen, das Umgehen der Bezahlfunktion, Reverse Engineering über die gesetzlich zulässigen Fälle hinaus, sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterveräußerung von Premium-Leistungen an Dritte.

(5) Bei Verstößen kann Solakon einzelne Funktionen oder das Nutzerkonto nach Abmahnung sperren; bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne Abmahnung. § 5 Absatz 6 bleibt unberührt.

§ 11 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), insbesondere die Rechte auf Nacherfüllung, Beendigung des Vertrags und Minderung sowie Schadensersatz nach § 14.

(2) Mängel sollen unter Angabe des Geräts, der betroffenen Funktion und des Zeitpunkts an info@solakon.de gemeldet werden, damit Solakon sie nachvollziehen kann. Die gesetzlichen Rechte des Nutzers bestehen unabhängig von einer solchen Meldung.

(3) Kein Mangel liegt vor, soweit die Beeinträchtigung auf einer nach § 2 Absatz 3 vom Nutzer zu stellenden Voraussetzung, auf einer Störung nach § 8 Absatz 2 oder auf einer nicht installierten Aktualisierung nach § 7 Absatz 1 beruht.

§ 12 Folgen der Beendigung

(1) Mit Ablauf des Abonnements entfällt der Zugang zu den Premium-Funktionen. Insbesondere:

  • a) gespeicherte Automationen bleiben im Nutzerkonto erhalten, werden jedoch nicht mehr ausgeführt; nach erneutem Abschluss eines Abonnements werden sie wieder ausgeführt;
  • b) API-Tokens und Widget-Zugriffe verlieren ihre Berechtigung;
  • c) Datenexporte können nicht mehr erstellt werden; bereits erzeugte Dateien bleiben beim Nutzer;
  • d) das App-Icon wird auf das Standard-Icon zurückgesetzt; die zuletzt getroffene Auswahl bleibt auf dem Mobilgerät gespeichert und wird bei einem erneuten Abonnement wieder angewendet;
  • e) die Nutzung der App im kostenlosen Umfang bleibt möglich.

(2) Bereits am Gerät gesetzte Einstellungen (z. B. Energiepläne, Leistungs- oder Ladezustandsgrenzen) werden bei Beendigung nicht automatisch zurückgesetzt und bleiben wirksam. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, gewünschte Einstellungen vor Beendigung des Abonnements zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

(3) Die Löschung des Nutzerkontos und der zugehörigen Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Ein Abonnement wird durch die Löschung des Nutzerkontos nicht beendet; es ist zusätzlich im Store-Konto zu kündigen.

(4) Es wird empfohlen, benötigte historische Daten vor Beendigung über den Datenexport zu sichern.

§ 13 Datenschutz

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Abonnement- und Kaufdaten, zur Ausführung von Automationen sowie zu Widgets und API-Tokens, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://solakonz.shop/app/privacy-policy.

§ 14 Haftung

(1) Solakon haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte, haftet Solakon begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Solakon.

§ 15 Änderungen dieser Premium-Bedingungen

(1) Solakon kann diese Premium-Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Vorgaben der Store-Betreiber, aus technischen Gründen oder wegen einer Änderung des Leistungsumfangs nach § 7 Absatz 2 erforderlich ist und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform oder in der App mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden oder nutzt er die Premium-Funktionen danach weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei das Abonnement zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode beenden.

(3) Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs richten sich vorrangig nach § 7.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Ist der Nutzer Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.

(2) Vertragssprache ist Deutsch. Fassungen in anderen Sprachen dienen der Information; im Fall von Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

(3) Solakon ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand dieser Bedingungen: 07.08.2026

* Der ausgewiesene Preisvorteil bezeichnet bei Sets ohne Speicher den pauschalen, bei Sets mit Speicher den maximalen Preisvorteil gegenüber dem Gesamtpreis der Einzelkomponenten des jeweiligen Sets. Maßgeblich ist der jeweilige Einzelverkaufspreis der Komponente. Soweit für eine Komponente eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) besteht, wird diese zugrunde gelegt. Sämtliche Einzelpreise finden Sie unter solakonz.shop/collections/zubehoer.